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(TS) Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus hat der Wehrvorstand der Freiwilligen Feuerwehr Mölln am 11. März 2020 beschlossen, den gesamten Dienstbetrieb aller Abteilungen der Wehr mit sofortiger Wirkung zunächst bis zum 15. April 2020 auszusetzen. Dies gilt für alle Dienste, Sonderdienste und Veranstaltungen. So soll  verhindert werden, dass sich Einsatzkräfte durch Übertragung mit dem Virus infizieren und zudem sichergestellt werden, dass im Einsatzfall genügend Kräfte zur Verfügung stehen. Nichts wäre fataler, als wenn durch Quarantäne die gesamte Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Mölln gefährdet wird.

Dem Beschluss ging eine gemeinsame Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Innenministeriums voraus, wonach mit Rücksicht auf die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren für die nächsten Wochen von Versammlungen und Dienstveranstaltungen abzusehen ist.

Durch diese Maßnahme sollen der Schutz der Bevölkerung gesichert und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts so gut wie möglich umgesetzt werden, um die Ausbreitung des Corona-Virus, wenn nicht zu stoppen, dann so weit wie möglich zu verzögern.

Update:

Um das Risiko einer Infektionsverbreitung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Mölln zu reduzieren und die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft somit weiterhin zu gewährleisten, hat die Wehrführung am 19. März 2020 sowie am 17. April 2020  weitere verbindliche Anweisungen an die Mitglieder der Wehr erlassen. Neben weiteren Verhaltenshinweisen wurde u.a. festgelegt, dass der  gesamte Dienst- und Ausbildungsbetrieb aller Abteilungen  jetzt zunächst bis zum 31. Mai 2020 ruht. Festgelegt wurde auch die maximale Mannschaftstärke auf den Einsatzfahrzeugen. Sowie nach einem Einsatz die Einsatzbereitschaft wieder hergestellt wurde, ist das Gerätehaus unverzüglich zu verlassen.Das Gerätehaus darf zudem nur nur noch zu dienstlich notwendigen Belangen betreten werden.