Brennbare Flüssigkeiten entwickeln Dämpfe, die entzündlich und explosionsfähig sind. Diese Dämpfe sind in der Regel schwerer als Luft, breiten sich am Boden aus und können sich auch noch in größerer Entfernung entzünden.

  • Kein Benzin, Heizöl, Lösungsmittel, Flüssiggasflaschen in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenhäusern, Haus- und Stockwerksfluren lagern!
  • In Kellern von Wohnhäusern dürfen brennbare Flüssigkeiten ( mit Ausnahme von Heizöl, das vorschriftsmäßig zum Betrieb der Heizungsanlage eingelagert wird )nicht gelagert werden.
  • Geringe Mengen brennbarer Flüssigkeiten für den täglichen Gebrauch müssen innerhalb der Wohnung sicher und für Kinder unzugänglich gemacht werden.
  • Keine Krafträder in Durchgängen und Hausfluren abstellen.
  • Auf keinen Fall offene Flammen ( z.B. Anzünden von Zigarette beim Reinigen mit Benzin ) in der Nähe brennbarer Flüssigkeiten verwenden.

Leichtsinniger Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten kann lebensgefährliche Folgen haben!