- Kein Benzin, Heizöl, Lösungsmittel, Flüssiggasflaschen in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenhäusern, Haus- und Stockwerksfluren lagern!
- In Kellern von Wohnhäusern dürfen brennbare Flüssigkeiten ( mit Ausnahme von Heizöl, das vorschriftsmäßig zum Betrieb der Heizungsanlage eingelagert wird )nicht gelagert werden.
- Geringe Mengen brennbarer Flüssigkeiten für den täglichen Gebrauch müssen innerhalb der Wohnung sicher und für Kinder unzugänglich gemacht werden.
- Keine Krafträder in Durchgängen und Hausfluren abstellen.
- Auf keinen Fall offene Flammen ( z.B. Anzünden von Zigarette beim Reinigen mit Benzin ) in der Nähe brennbarer Flüssigkeiten verwenden.
Leichtsinniger Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten kann lebensgefährliche Folgen haben!